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Sachverständigenleistungen für Behörden, Kommunen & öffentliche Bauherren

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, unterstützt Behörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Bauherren, Projektsteuerer und institutionelle Auftraggeber bei der unabhängigen Untersuchung, Kontrolle, Feststellung und Dokumentation baulicher Sachverhalte.

Unser Leistungsspektrum reicht von der Beweissicherung und Zustandsdokumentation über Bautenstands- und Leistungsstandsfeststellungen bis zur baubegleitenden Qualitätskontrolle, Soll-Ist-Prüfung, Baumängel- und Schadensfeststellung sowie Erstellung technischer Stellungnahmen und sachverständiger Berichte.

Art und Umfang der Sachverständigenleistung werden entsprechend dem jeweiligen Bauvorhaben, der Aufgabenstellung und den Anforderungen des Auftraggebers festgelegt.


Sachverständige Unterstützung bei öffentlichen Bauvorhaben

Öffentliche Baumaßnahmen stellen besondere Anforderungen an eine nachvollziehbare Dokumentation und fachliche Beurteilung.
BSV HEYER kann sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen und Baumaßnahmen im Bestand tätig werden.

Je nach Beauftragung können vorhandene Unterlagen, Planungen und Leistungsbeschreibungen in die sachverständige Betrachtung einbezogen und mit dem vor Ort erkennbaren Ausführungszustand verglichen werden.

Die Tätigkeit von BSV HEYER konzentriert sich auf die unabhängige sachverständige Untersuchung, Feststellung, Dokumentation und Beurteilung. Handwerkliche Bau- oder Sanierungsleistungen werden durch BSV HEYER nicht ausgeführt.



Leistungen für Behörden & öffentliche Auftraggeber

Beweissicherung & Zustandsdokumentation
Vor Beginn von Bau-, Tiefbau-, Abbruch-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen kann eine sachverständige Beweissicherung sinnvoll sein. Der vorhandene Zustand von Gebäuden, Bauteilen und angrenzenden Bereichen wird nachvollziehbar erfasst und dokumentiert.
Beweissicherung

Baufeststellungsberichte
Ein Baufeststellungsbericht dient der nachvollziehbaren Dokumentation eines baulichen Zustands oder einer konkret vereinbarten Fragestellung. Festgestellte Auffälligkeiten, Abweichungen oder Schäden können sachlich beschrieben und fotografisch dokumentiert werden.
Baufeststellungsberichte

Bestands- & Zustandsaufnahmen
Bei Bestandsgebäuden, Sanierungsmaßnahmen, Umbauten oder geplanten Baumaßnahmen können vorhandene Bauteile und erkennbare Zustände systematisch erfasst werden.
Bestands- & Zustandsaufnahmen

Bautenstands- & Leistungsstandsfeststellungen
Bei einer Bautenstandsfeststellung wird der zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbare Stand der ausgeführten Bauleistungen festgestellt und dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung kann zusätzlich eine Leistungsstandbewertung erfolgen.
→ Bautenstandsfeststellungen

Baubegleitende Qualitätskontrolle
Während laufender Baumaßnahmen können definierte Gewerke und Bauleistungen im Rahmen vereinbarter Kontrolltermine stichprobenartig betrachtet werden. Dabei können insbesondere die erkennbare Ausführungsqualität, Planungsunterlagen und für die Fragestellung relevante technische Anforderungen berücksichtigt werden.

Feststellungen und Auffälligkeiten können anschließend schriftlich und fotografisch dokumentiert werden.
Baubegleitung & Qualitätskontrolle

Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen
Bei einer Soll-Ist-Prüfung wird die vorhandene Bauausführung mit vereinbarten oder vorgegebenen Anforderungen verglichen.
Grundlage können beispielsweise Planungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, vertragliche Vorgaben oder für die konkrete Fragestellung relevante technische Anforderungen sein.
Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen

Baumängel- & Schadensfeststellungen
Bei vermuteten Baumängeln oder Bauschäden untersucht BSV HEYER den vereinbarten Sachverhalt und dokumentiert erkennbare Mängel, Schäden, Auffälligkeiten und Abweichungen.

Je nach Aufgabenstellung können weiterführende Untersuchungen oder eine fachliche Ursachenanalyse erfolgen.
Baumängel- & Schadensfeststellungen

Technische Stellungnahmen
Eine technische Stellungnahme ermöglicht die fachliche Beurteilung einer konkret definierten bautechnischen Fragestellung und kann eine zielgerichtete Alternative zu einem umfangreicheren Gutachten darstellen.
Technische Stellungnahmen

Gutachten & sachverständige Berichte
Abhängig von Aufgabenstellung und erforderlichem Umfang können Feststellungen in Form von Berichten, Fotodokumentationen, technischen Stellungnahmen oder Gutachten aufbereitet werden.
→ Gutachten & Feststellungen


VOB/B – Zustandsfeststellung und Dokumentation

Sachverständige Zustandsfeststellung bei Bauleistungen
Bei Bauvorhaben, bei denen die VOB/B wirksam vereinbart wurde, können dokumentierte Zustandsfeststellungen im Verlauf der Bauausführung besondere Bedeutung erhalten.

Ein relevanter Anwendungsfall ergibt sich beispielsweise aus § 3 Abs. 4 VOB/B, wenn Teile einer ausgeführten Leistung durch die weitere Bauausführung später der Prüfung und Feststellung entzogen werden.


BSV HEYER kann den zum Besichtigungszeitpunkt erkennbaren Bau- und Leistungszustand sachverständig feststellen, beschreiben und fotografisch dokumentieren.

  • Abhängig von der Beauftragung können dabei unter anderem:
  • ausgeführte Bauleistungen erfasst,
  • erkennbare Zustände dokumentiert,
  •  Auffälligkeiten und Abweichungen festgehalten,
  • Fotodokumentationen erstellt,
  • Planungs- und Ausführungsunterlagen berücksichtigt und
  • schriftliche Feststellungsberichte erstellt werden.

  • Die konkrete Aufgabenstellung und der rechtliche bzw. vertragliche Zweck der Dokumentation sollten dabei vor Beginn der Sachverständigentätigkeit eindeutig festgelegt werden.

    Wichtig: Die rechtliche Bewertung von Vertragsansprüchen oder die Rechtsberatung ist nicht Gegenstand der bautechnischen Sachverständigentätigkeit.


    Technische Regelwerke, DIN-Normen & anerkannte Regeln der Technik

    Bei der sachverständigen Beurteilung von Bauleistungen können abhängig von der konkreten Aufgabenstellung Planungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, vertragliche Anforderungen, technische Regelwerke, DIN-Normen, Herstellervorgaben und anerkannte Regeln der Technik von Bedeutung sein.

    Welche Anforderungen für eine konkrete Beurteilung maßgeblich sind, wird anhand der jeweiligen Aufgabenstellung und der zur Verfügung gestellten Unterlagen betrachtet.

    BSV HEYER unterstützt öffentliche Auftraggeber damit insbesondere bei der nachvollziehbaren technischen Feststellung und Dokumentation von Bauausführung, Bauqualität, Abweichungen, Baumängeln und Bauschäden.


    Dokumentation für nachvollziehbare Entscheidungen

    Eine strukturierte Dokumentation ist gerade bei umfangreichen oder langfristigen öffentlichen Bauvorhaben von besonderer Bedeutung.
    Je nach Beauftragung können Feststellungen durch aussagekräftige Fotografien, Beschreibungen, Ortsangaben, Planbezüge und schriftliche Berichte nachvollziehbar festgehalten werden.

    Auch das von dir bereitgestellte Leistungsbeispiel sieht eine eigenständige digitale Fotodokumentation sowie schriftliche Berichte vor. Bei größeren Baustellen umfasst die Leistung außerdem Unterlageneinsicht, Außen- und Innenbeurteilung, Schadens- und Mängelbewertung sowie Empfehlungen zu weiterführenden Untersuchungen.


    BSV HEYER - Bausachverständiger für öffentliche Auftraggeber in Köln

    BSV HEYER unterstützt Behörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Projektsteuerer und öffentliche Bauherren bei bautechnischen Fragestellungen an Neubauten und Bestandsgebäuden.

    Von der Beweissicherung vor Baubeginn über die baubegleitende Qualitätskontrolle und Bautenstandsfeststellung bis zur Dokumentation von Baumängeln und Bauschäden können die Sachverständigenleistungen individuell auf das jeweilige Projekt abgestimmt werden.
    BSV HEYER ist mit Sitz in Köln tätig und übernimmt abhängig von Projekt, Aufgabenstellung und Umfang Sachverständigenleistungen in Nordrhein-Westfalen sowie überregional und deutschlandweit.

    Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus. Darin werden Aufgabenstellung, Leistungsumfang, Dokumentationsform und Vergütung transparent festgelegt.

    → Sachverständigenleistung für öffentliche Auftraggeber anfragen


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