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Technische Stellungnahme - bautechnische Sachverhalte fachlich beurteilen


Technische Stellungnahmen durch BSV HEYER Bausachverständiger in Köln


Eine Technische Stellungnahme dient der fachlichen und nachvollziehbaren Beurteilung einer konkreten bautechnischen Fragestellung. Sie konzentriert sich gezielt auf den vereinbarten Sachverhalt und kann abhängig von Aufgabenstellung und erforderlichem Untersuchungsumfang eine kompakte Alternative zu einem umfangreicheren Gutachten darstellen.

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, erstellt Technische Stellungnahmen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
Im Mittelpunkt stehen die sachverständige Untersuchung, Feststellung, Dokumentation und fachliche Beurteilung der konkret vereinbarten Fragestellung.


Was ist eine Technische Stellungnahme?

Nicht jede bautechnische Fragestellung erfordert ein umfangreiches Gutachten.
Häufig soll zunächst eine klar abgegrenzte Frage fachlich beantwortet werden. Eine Technische Stellungnahme kann hierfür eine zielgerichtete Form der sachverständigen Beurteilung sein.
Je nach Aufgabenstellung können beispielsweise folgende Fragen behandelt werden:

  • Ist eine erkennbare Auffälligkeit technisch relevant?
  • Liegt ein erkennbarer Baumangel oder Bauschaden vor?
  • Wie ist ein festgestellter Schaden fachlich einzuordnen?
  • Entspricht eine ausgeführte Bauleistung den vereinbarten Vorgaben?
  • Welche Abweichungen sind an der Bauausführung erkennbar?
  • Welche möglichen Ursachen kommen für ein Schadensbild infrage?
  • Sind weiterführende Untersuchungen erforderlich?
  • Welche weiteren fachlichen Maßnahmen können sinnvoll sein?
  • Die konkrete Fragestellung und der erforderliche Untersuchungsumfang werden vor der Beauftragung festgelegt.


Wann ist eine Technische Stellungnahme sinnvoll?

Eine Technische Stellungnahme kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein baulicher Sachverhalt fachlich eingeordnet und nachvollziehbar dokumentiert werden soll, ohne unmittelbar ein umfangreiches Privatgutachten zu beauftragen.
Typische Anlässe sind:

  • vermutete Baumängel
  • vorhandene Bauschäden
  • Auffälligkeiten an ausgeführten Bauleistungen
  • Feuchtigkeits- oder Rissschäden
  • Abweichungen von Planungs- oder Leistungsunterlagen
  • Fragen zur Qualität einer Bauausführung
  • Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Beurteilung bereits ausgeführter Nachbesserungen
  • Vorbereitung weiterer Entscheidungen oder Untersuchungen
  • fachliche Einordnung vorhandener Unterlagen und Feststellungen


Wie wird eine Technische Stellungnahme erstellt?

Zu Beginn wird die konkrete bautechnische Fragestellung definiert. Dadurch lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Unterlagen für die fachliche Beurteilung erforderlich sind.
Je nach Auftrag können hierzu gehören:

  • Ortsbesichtigung
  • Sichtprüfung zugänglicher Bauteile
  • Fotodokumentation
  • Auswertung von Planungsunterlagen
  • Prüfung von Leistungsbeschreibungen
  • Auswertung vorhandener Berichte oder Dokumentationen
  • Messungen und ergänzende Untersuchungen
  • Vergleich zwischen vorhandener und vorgesehener Bauausführung

Die gewonnenen Feststellungen werden anschließend fachlich eingeordnet und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang schriftlich dargestellt.


Technische Stellungnahme bei Baumängeln und Bauschäden

Bei vermuteten Baumängeln oder Bauschäden kann eine Technische Stellungnahme dazu dienen, einen bereits festgestellten Sachverhalt fachlich zu beurteilen.

Soll zunächst geklärt werden, welche Schäden oder Auffälligkeiten tatsächlich vorhanden sind, kann eine Baumängel- & Schadensfeststellung vorgeschaltet oder ergänzend durchgeführt werden.
Ist darüber hinaus eine detaillierte Untersuchung der Schadensursache erforderlich, kann der Untersuchungsumfang entsprechend erweitert werden.


Technische Stellungnahme zur Bauausführung

Bestehen Zweifel, ob eine Bauleistung entsprechend der Planung oder vereinbarten Leistungsbeschreibung ausgeführt wurde, kann die Technische Stellungnahme mit einer Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrolle verbunden werden.
Dabei wird zunächst die vorhandene Ausführung festgestellt und anschließend mit den für die Fragestellung vereinbarten oder vorgegebenen Anforderungen verglichen.

Festgestellte Abweichungen können anschließend fachlich beurteilt und in der Technischen Stellungnahme dokumentiert werden.

Technische Stellungnahme oder Privatgutachten?

Welche Form der Dokumentation geeignet ist, hängt von der Fragestellung und dem gewünschten Untersuchungsumfang ab.
Eine Technische Stellungnahme konzentriert sich in der Regel auf eine klar definierte bautechnische Frage und kann entsprechend kompakt aufgebaut werden.

Ein Privatgutachten kann dagegen sinnvoll sein, wenn ein Sachverhalt umfassender untersucht, mehrere Fragestellungen beantwortet oder technische Zusammenhänge ausführlicher dargestellt und bewertet werden sollen.

BSV HEYER stimmt den erforderlichen Leistungsumfang deshalb individuell auf die jeweilige Aufgabenstellung ab.
Von der Feststellung bis zur fachlichen Beurteilung.

Innerhalb des Bereichs Gutachten & Feststellungen bietet BSV HEYER unterschiedliche Sachverständigenleistungen an, die je nach Aufgabenstellung einzeln oder ergänzend eingesetzt werden können:

  • Baufeststellungsberichte zur nachvollziehbaren Dokumentation konkreter baulicher Zustände
  • Bestands- & Zustandsaufnahmen zur systematischen Erfassung vorhandener Gebäude- und Bauteilzustände
  • Beweissicherung zur Dokumentation eines vorhandenen Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Baumängel- & Schadensfeststellungen zur Untersuchung und Dokumentation vorhandener oder vermuteter Mängel und Schäden
  • Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen zum Vergleich der vorhandenen Bauausführung mit vereinbarten oder vorgegebenen Anforderungen
  • Privatgutachten für weiterführende sachverständige Untersuchungen und Bewertungen
  • Bautenstandsfeststellungen zur Dokumentation des erreichten Bau- und Leistungsstands
  • Gutachten & Feststellungen als übergeordneter Bereich unserer Sachverständigenleistungen


So kann die Art der sachverständigen Dokumentation passend zur jeweiligen Fragestellung gewählt werden.
Unabhängige bautechnische Beurteilung durch BSV HEYER

BSV HEYER konzentriert sich auf die unabhängige sachverständige Untersuchung und Beurteilung baulicher Sachverhalte.
Handwerkliche Bau-, Reparatur-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden durch BSV HEYER nicht ausgeführt. 

Die sachverständige Beurteilung bleibt damit klar von der späteren handwerklichen Ausführung getrennt.
Technische Stellungnahme in Köln anfragen.

Sie benötigen eine fachliche Beurteilung zu einem Baumangel, Bauschaden, einer Bauausführung oder einer anderen bautechnischen Fragestellung?


BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, erstellt Technische Stellungnahmen für konkrete bautechnische Aufgabenstellungen in Köln, im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen sowie je nach Auftrag auch überregional.

Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus. Darin werden Fragestellung, Untersuchungsumfang, vorgesehene Leistung und Vergütung transparent festgelegt.

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