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Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen der Bauausführung


Bauausführung fachgerecht prüfen und Abweichungen feststellen

Entspricht die ausgeführte Bauleistung tatsächlich der vereinbarten Planung, Leistungsbeschreibung oder den für die Aufgabenstellung maßgeblichen Anforderungen?

Bei einer Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrolle wird der festgestellte Zustand einer Bauleistung mit den zuvor vereinbarten oder vorgegebenen Anforderungen verglichen.

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, führt unabhängige Soll-Ist-Prüfungen und Übereinstimmungskontrollen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber durch.

Ziel ist die sachverständige Feststellung, Dokumentation und Beurteilung möglicher Abweichungen zwischen der vorgesehenen und der tatsächlich ausgeführten Bauleistung.


Was ist eine Soll-Ist-Prüfung am Bau?

Bei einer Soll-Ist-Prüfung werden zwei Zustände miteinander verglichen:

  • SOLL: Was wurde für die betreffende Bauleistung vereinbart oder vorgegeben?
  • IST: Wie wurde die Bauleistung tatsächlich ausgeführt?

Durch diesen Vergleich können erkennbare Abweichungen nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert werden.

Je nach Aufgabenstellung können beispielsweise folgende Unterlagen oder Vorgaben als Vergleichsgrundlage herangezogen werden:

  • Planungsunterlagen
  • Ausführungszeichnungen
  • Leistungsbeschreibungen
  • Leistungsverzeichnisse
  • vertraglich vereinbarte Beschaffenheiten
  • Produkt- und Herstellerangaben
  • technische Dokumentationen
  • für die konkrete Fragestellung relevante technische Anforderungen

Welche Unterlagen und Anforderungen tatsächlich Bestandteil der Prüfung sind, wird vor der Beauftragung eindeutig festgelegt.

Was wird bei einer Übereinstimmungskontrolle geprüft?

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und den zugänglichen Bauleistungen.
Untersucht werden kann beispielsweise:

  • Übereinstimmung der Bauausführung mit Planungsunterlagen
  • Übereinstimmung mit vereinbarten Leistungsbeschreibungen
  • Ausführung bestimmter Bauteile oder Anschlussbereiche
  • verwendete Materialien und Produkte, soweit feststellbar
  • Abmessungen und erkennbare Ausführungsdetails
  • Vollständigkeit vereinbarter Leistungen
  • erkennbare Abweichungen von Vorgaben
  • sichtbare Baumängel und Auffälligkeiten

Die Ergebnisse können schriftlich und fotografisch dokumentiert werden.

Wann ist eine Soll-Ist-Kontrolle sinnvoll?

Eine unabhängige Überprüfung kann während unterschiedlicher Phasen eines Bauvorhabens sinnvoll sein.
Typische Anlässe sind:

  • während der laufenden Bauausführung
  • nach Fertigstellung einzelner Gewerke
  • bei Zweifeln an der vereinbarten Ausführung
  • bei erkennbaren Abweichungen von Planungsunterlagen
  • bei Streitigkeiten über ausgeführte Leistungen
  • vor einer Bauabnahme
  • bei vermuteten Baumängeln
  • vor dem Verschließen wichtiger Bauteile
  • nach Nachbesserungs- oder Sanierungsarbeiten

Eine frühzeitige Kontrolle kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Bauteile im weiteren Bauablauf später nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich sind.

Soll-Ist-Prüfung bei vermuteten Baumängeln

Nicht jede Abweichung ist automatisch ein Baumangel. Umgekehrt können Auffälligkeiten an einer Bauleistung Anlass für eine weitergehende Untersuchung sein.

Werden bei der Soll-Ist-Prüfung Abweichungen oder Schäden festgestellt, kann ergänzend eine Baumängel- & Schadensfeststellung sinnvoll sein. Hierbei wird der betreffende Sachverhalt gezielter untersucht, dokumentiert und entsprechend der Beauftragung fachlich beurteilt.


Übereinstimmungskontrolle vor der Bauabnahme

Vor einer Bauabnahme kann eine Soll-Ist-Kontrolle helfen, erkennbare Abweichungen von den vereinbarten Leistungen festzustellen.
Dabei können beispielsweise relevante Planungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen mit der sicht- und zugänglichen Bauausführung verglichen werden.

Festgestellte Auffälligkeiten und Abweichungen werden dokumentiert und können anschließend bei der weiteren Behandlung der Bauleistung berücksichtigt werden.


Prüfung ausgeführter Nachbesserungen

Eine Übereinstimmungskontrolle kann auch nach einer Mangelbeseitigung, Nachbesserung oder Sanierungsmaßnahme sinnvoll sein.
Dabei wird untersucht, ob die vereinbarte Maßnahme im zugänglichen und prüfbaren Bereich entsprechend der festgelegten Aufgabenstellung ausgeführt wurde.

Die Kontrolle ersetzt dabei nicht die Verantwortung des ausführenden Unternehmens für seine Bauleistung.


Dokumentation festgestellter Abweichungen

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Soll-Ist-Prüfung.
Abhängig vom Auftrag können festgestellte Abweichungen:

  • beschrieben
  • fotografisch dokumentiert
  • räumlich zugeordnet
  • mit vorhandenen Unterlagen verglichen
  • fachlich eingeordnet

werden.

Je nach gewünschtem Umfang können die Ergebnisse beispielsweise in einem Baufeststellungsbericht, einer Technischen Stellungnahme oder einem weiterführenden Privatgutachten dokumentiert werden.

Soll-Ist-Prüfung, Feststellung oder Gutachten?

Art und Umfang der Sachverständigenleistung richten sich nach der konkreten Fragestellung.
Innerhalb des Bereichs Gutachten & Feststellungen bietet BSV HEYER deshalb unterschiedliche Leistungen an:

  • Baufeststellungsberichte zur nachvollziehbaren Dokumentation konkreter baulicher Sachverhalte
  • Bestands- & Zustandsaufnahmen zur Erfassung vorhandener Gebäude- und Bauteilzustände
  • Beweissicherung zur Dokumentation eines vorhandenen Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Baumängel- & Schadensfeststellungen zur Untersuchung und Dokumentation vermuteter Mängel und Schäden
  • Technische Stellungnahmen zur fachlichen Beantwortung konkreter technischer Fragestellungen
  • Privatgutachten für weiterführende sachverständige Untersuchungen und Bewertungen
  • Bautenstandsfeststellungen zur Feststellung und Dokumentation des erreichten Bau- und Leistungsstands
  • Gutachten & Feststellungen als übergeordneter Bereich unserer Sachverständigenleistungen
  • Diese Leistungsbereiche können entsprechend der Aufgabenstellung miteinander kombiniert werden.


Unabhängige Prüfung durch BSV HEYER

Die Tätigkeit von BSV HEYER konzentriert sich auf die sachverständige Untersuchung, Feststellung, Dokumentation und fachliche Beurteilung der Bauausführung.

BSV HEYER führt keine handwerklichen Bau-, Nachbesserungs-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten durch. Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung verbleibt bei den jeweils ausführenden Unternehmen.

Dadurch bleiben unabhängige Kontrolle und handwerkliche Bauausführung klar voneinander getrennt.

Sie möchten prüfen lassen, ob eine ausgeführte Bauleistung mit der Planung, Leistungsbeschreibung oder einer anderen vereinbarten Vorgabe übereinstimmt?

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, unterstützt Sie bei Soll-Ist-Prüfungen und Übereinstimmungskontrollen in Köln, im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen sowie je nach Aufgabenstellung auch überregional.

Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus. Darin werden die zu prüfenden Bauleistungen, die Vergleichsgrundlagen, der Leistungsumfang und die Vergütung transparent festgelegt.

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