Hinweise zur Anfertigung und Nutzung von Bildmaterial
Fotoaufnahmen und Verwendung von Bildmaterial
Im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit fertigt BSV HEYER bei Bedarf Fotoaufnahmen des Begutachtungsobjekts und der baulichen Gegebenheiten an. Diese dienen insbesondere der Dokumentation, Beweissicherung sowie der Erstellung von Gutachten, Berichten und fachlichen Stellungnahmen.
Veröffentlichung von Bildmaterial
BSV HEYER kann im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit erstelltes Bildmaterial auch für die Öffentlichkeits- und Facharbeit verwenden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website und in sozialen Medien sowie die Verwendung in Präsentationen, Fachbeiträgen und sonstigen Veröffentlichungen.
Eine solche Nutzung erfolgt, sofern der Auftraggeber der Veröffentlichung von Bildmaterial nicht vor Auftragserteilung widersprochen hat.
Von einer Veröffentlichung ausgeschlossen sind Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind oder personenbezogene, vertrauliche oder private Informationen erkennbar werden. Soweit erforderlich, werden entsprechende Bildbereiche vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Der Auftraggeber kann der Verwendung des Bildmaterials für Veröffentlichungszwecke über das hierfür vorgesehene Widerspruchsformular widersprechen.
Einwilligung und Widerruf
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, erfolgt sie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
Die Erteilung oder Verweigerung einer Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial hat keinen Einfluss auf die Beauftragung oder Durchführung der Sachverständigenleistung.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.