Vertrag - Rechtliche Grundlagen & Leistungen | BSV HEYER
Vertragsübersicht - Klarheit und Transparenz bei der Beauftragung
BSV HEYER, Bausachverständiger aus Köln, legt Wert auf eine klare und nachvollziehbare Beauftragung.
Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus.
Darin werden die vorgesehenen Leistungen, der Leistungsumfang und die Vergütung beschrieben. Erst auf dieser Grundlage erfolgt die Beauftragung.
Leistungen des Bausachverständigen
Je nach Auftrag können unter anderem folgende Sachverständigenleistungen vereinbart werden:
- Bauberatung und sachverständige Begutachtung
- Baubegleitende Qualitätskontrolle
- Bauabnahme und Abnahmebegleitung
- Beweissicherung und Zustandsfeststellung
- Bautenstands- und Leistungsstandbewertung
- Bewertung von Baumängeln und Bauschäden
- Schaden- und Ursachenanalyse
- Gutachten, Stellungnahmen und Dokumentationen
- Immobilienkaufberatung und technische Objektbewertung
- Schimmel- und Schadstoffuntersuchungen
- Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte
Sachverständigenleistung statt Bauausführung
BSV HEYER erbringt Sachverständigen-, Prüf-, Beratungs- und Bewertungsleistungen.
Handwerkliche Bau-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Tätigkeit des Bausachverständigen.
Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung beauftragter Bauleistungen verbleibt bei den jeweils ausführenden Unternehmen.
Klare Vereinbarungen vor Auftragserteilung
Das individuelle Angebot bzw. die Beauftragung regelt insbesondere:
- Aufgabenstellung und Leistungsumfang
- Art der gewünschten Untersuchung oder Begutachtung
- erforderliche Dokumentationen und Berichte
- Vergütung und gegebenenfalls zusätzliche Kosten
- erforderliche Proben oder Laboruntersuchungen
- Zahlungsbedingungen
- Ergänzende vertragliche Vereinbarungen
So erhalten Auftraggeber bereits vor der Beauftragung eine klare Grundlage über die vereinbarten Leistungen und die zu erwartenden Kosten.
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