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Ersatzvornahme & Ersatzbeauftragung - Baustand und Leistungen fachgerecht feststellen

Wenn Handwerker Arbeiten einstellen oder nicht fertigstellen


Ein Handwerksbetrieb erscheint nicht mehr auf der Baustelle, führt vereinbarte Arbeiten nicht zu Ende oder hinterlässt mangelhafte bzw. unvollständige Leistungen. Für Auftraggeber entsteht dadurch häufig eine schwierige Situation.

Bevor ein anderes Unternehmen die Arbeiten übernimmt, sollte der vorhandene Bau- und Leistungsstand fachgerecht festgestellt und dokumentiert werden.

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, unterstützt Auftraggeber bei der sachverständigen Feststellung des vorhandenen Zustands, der ausgeführten Leistungen, erkennbarer Mängel und noch ausstehender Arbeiten.


Warum eine Bestandsaufnahme vor der Ersatzbeauftragung wichtig ist


Sobald ein neuer Handwerksbetrieb mit der Fertigstellung, Nachbesserung oder Sanierung beginnt, verändert sich der vorhandene Zustand.
Später kann dadurch möglicherweise nur noch schwer nachvollzogen werden:

  • welche Arbeiten der ursprüngliche Handwerksbetrieb tatsächlich ausgeführt ha
  • welche Leistungen nur teilweise fertiggestellt wurden
  • welche vereinbarten Leistungen noch fehlen
  • welche Baumängel oder Bauschäden bereits vorhanden waren
  • welcher Zustand vor Beginn der Arbeiten des neuen Unternehmens bestand

Eine frühzeitige sachverständige Dokumentation kann deshalb eine wichtige Grundlage für die weitere Vorgehensweise schaffen.


Bautenstand und Leistungsstand feststellen


Bei einer Bautenstandsfeststellung wird der zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbare Stand der ausgeführten Bauleistungen aufgenommen und dokumentiert.

Je nach Aufgabenstellung kann zusätzlich festgestellt werden:

  • welche Leistungen vollständig ausgeführt wurden
  • welche Leistungen nur teilweise ausgeführt wurden
  • welche Arbeiten noch nicht ausgeführt wurden
  • welche Restleistungen erkennbar erforderlich sind
  • welche sichtbaren Mängel oder Schäden vorhanden sind
  • welcher Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegt

  • Soweit entsprechende Vertrags-, Angebots- oder Leistungsunterlagen vorliegen, können diese nach vereinbartem Prüfungsumfang in die Feststellung einbezogen werden.


    Baumängel vor der Nachbesserung dokumentieren

    Hat der ursprüngliche Handwerksbetrieb nicht nur unvollständige, sondern möglicherweise auch mangelhafte Bauleistungen hinterlassen, sollte der vorhandene Zustand möglichst vor Veränderungen oder Nachbesserungen dokumentiert werden.

    Im Rahmen einer Baumängel- & Schadensfeststellung können erkennbare Mängel, Schäden und Auffälligkeiten untersucht und fotografisch festgehalten werden.

    Je nach Fragestellung kann ergänzend untersucht werden, welche möglichen technischen Ursachen für einen festgestellten Schaden infrage kommen.


    Soll-Ist-Vergleich der ausgeführten Leistungen

    Soll festgestellt werden, ob die vorhandene Bauausführung den vereinbarten Anforderungen entspricht, kann zusätzlich eine Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrolle sinnvoll sein.
    Dabei wird die festgestellte Ausführung entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung – beispielsweise mit vorhandenen:

  • Angeboten
  • Leistungsbeschreibungen
  • Leistungsverzeichnissen
  • Planungsunterlagen
  • Ausführungsunterlagen
  • vereinbarten Beschaffenheiten
    verglichen. Erkennbare Abweichungen können dokumentiert und fachlich eingeordnet werden.


    Beweissicherung vor der Weiterführung der Arbeiten

    Bevor ein Ersatzunternehmen die Baustelle übernimmt, kann eine Beweissicherung des vorhandenen Zustands sinnvoll sein.
    Hierbei werden die relevanten und zugänglichen Bereiche systematisch betrachtet und der vorgefundene Zustand schriftlich und fotografisch dokumentiert.

    Dies ist besonders wichtig, wenn Bauteile durch die nachfolgenden Arbeiten verändert, entfernt, überarbeitet oder später nicht mehr zugänglich sein werden.


    Welche Unterlagen sollten bereitgestellt werden?


    Für eine möglichst zielgerichtete Feststellung sind vorhandene Unterlagen hilfreich. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Angebot des Handwerksbetriebs
  • Leistungsverzeichnis
  • Planungs- und Ausführungsunterlagen
  • Nachträge
  • Rechnungen und Abschlagsrechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • bisherige Mängelanzeigen
  • Schriftverkehr mit dem Unternehmen
  • vorhandene Fotos und Dokumentationen
    Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab.


    Dokumentation für die weitere Vorgehensweise

    Je nach Auftrag können die Ergebnisse beispielsweise in Form eines Baufeststellungsberichts, einer Bautenstandsfeststellung, einer Technischen Stellungnahme oder eines weiterführenden Privatgutachtens dokumentiert werden.
    Innerhalb des Bereichs Gutachten & Feststellungen bietet BSV HEYER hierzu unterschiedliche Sachverständigenleistungen:

  • Baufeststellungsberichte
  • Bestands- & Zustandsaufnahmen
  • Beweissicherung
  • Baumängel- & Schadensfeststellungen
  • Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen
  • Technische Stellungnahmen
  • Privatgutachten
  • Bautenstandsfeststellungen


    Die jeweils erforderliche Leistung wird entsprechend der konkreten Situation und Fragestellung festgelegt.


    Ersatzvornahme rechtliche Voraussetzungen beachten

    Die technischen Feststellungen eines Bausachverständigen und die rechtlichen Voraussetzungen einer Ersatzvornahme bzw. Ersatzbeauftragung sind voneinander zu unterscheiden.

    BSV HEYER übernimmt die sachverständige Untersuchung, Feststellung, Dokumentation und fachliche Beurteilung baulicher Sachverhalte, jedoch keine Rechtsberatung.

    Bevor ein Auftrag entzogen, ein Vertrag beendet, eine Ersatzvornahme durchgeführt oder ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragt wird, sollte bei rechtlichen Unsicherheiten fachkundiger juristischer Rat eingeholt werden.


    Keine handwerkliche Ersatzvornahme durch BSV HEYER


    BSV HEYER führt selbst keine handwerklichen Bau-, Fertigstellungs-, Mangelbeseitigungs- oder Sanierungsarbeiten aus.
    Unsere Aufgabe als Bausachverständiger besteht darin, den vorhandenen Zustand unabhängig zu untersuchen, festzustellen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Die spätere handwerkliche Ausführung erfolgt durch entsprechend beauftragte Fachunternehmen.


    Handwerker hat die Baustelle verlassen? Jetzt Zustand dokumentieren

    Hat ein Handwerksbetrieb die Arbeiten eingestellt, den Auftrag nicht fertiggestellt oder bestehen zusätzlich Zweifel an der Qualität der ausgeführten Leistungen, sollte der vorhandene Zustand möglichst vor Beginn der Arbeiten eines Ersatzunternehmens dokumentiert werden.

    BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, unterstützt Sie bei der Bautenstands- und Leistungsstandsfeststellung, Beweissicherung sowie bei der Dokumentation erkennbarer Baumängel und Bauschäden.

    Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus. Darin werden Aufgabenstellung, Untersuchungsumfang, Dokumentation und Vergütung transparent festgelegt.

    Bautenstand und ausgeführte Leistungen feststellen lassen


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