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Bautenstandsfeststellung - Baufortschritt fachgerecht feststellen und dokumentieren


Bautenstandsfeststellung durch BSV HEYER - Bausachverständiger in Köln


Eine Bautenstandsfeststellung dient dazu, den zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Stand eines Bauvorhabens fachgerecht zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, führt Bautenstandsfeststellungen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber durch.
Dabei wird festgestellt, welche der vereinbarten bzw. betrachteten Bauleistungen zum Zeitpunkt des Ortstermins erkennbar ausgeführt, teilweise ausgeführt oder noch nicht ausgeführt sind.

Je nach Aufgabenstellung kann die Bautenstandsfeststellung um eine Leistungsstandbewertung oder weitere sachverständige Prüfungen ergänzt werden.


Was ist eine Bautenstandsfeststellung?

Bei einer Bautenstandsfeststellung wird der aktuelle Baufortschritt eines Bauvorhabens zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommen.
Im Mittelpunkt steht die Frage:

  • Welcher Stand der Bauausführung ist zum Zeitpunkt der Besichtigung tatsächlich erkennbar?
  • Abhängig von der Aufgabenstellung können beispielsweise folgende Bereiche betrachtet werden:
  • Rohbauarbeiten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Fenster und Außentüren
  • technische Installationen, soweit sichtbar
  • Innenausbau
  • Estrich- und Bodenarbeiten
  • Wand- und Deckenoberflächen
  • Außenanlagen
  • bereits fertiggestellte Gewerke
  • teilweise ausgeführte Leistungen
  • erkennbare Restleistungen

Die Ergebnisse werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang schriftlich und in der Regel fotografisch dokumentiert.

Wann ist eine Bautenstandsfeststellung sinnvoll?

Eine unabhängige Feststellung des Baufortschritts kann in unterschiedlichen Situationen sinnvoll sein.
Typische Anlässe sind:

  • während eines Neubauvorhabens
  • während umfangreicher Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen
  • bei Unklarheiten über den tatsächlichen Baufortschritt
  • bei Unterbrechung oder Stillstand einer Baumaßnahme
  • bei Wechsel eines ausführenden Unternehmens
  • bei Streitigkeiten über erbrachte Bauleistungen
  • zur Dokumentation eines bestimmten Bauzustands
  • vor weiteren Bauabschnitten
  • vor dem Verschließen wichtiger Bauteile
  • bei der Feststellung noch ausstehender Leistungen

Die Bautenstandsfeststellung schafft eine nachvollziehbare Momentaufnahme des zum Besichtigungszeitpunkt erkennbaren Bauzustands.

Was wird bei der Bautenstandsfeststellung dokumentiert?

Der genaue Umfang richtet sich nach der vereinbarten Aufgabenstellung.
Bei der Ortsbesichtigung werden die relevanten und zugänglichen Bereiche betrachtet und der erkennbare Ausführungsstand dokumentiert.
Je nach Beauftragung können dabei insbesondere erfasst werden:

  • ausgeführte Bauleistungen
  • teilweise fertiggestellte Leistungen
  • noch nicht ausgeführte Leistungen
  • erkennbare Restarbeiten
  • aktueller Zustand einzelner Gewerke
  • auffällige oder nicht fertiggestellte Bereiche
  • sichtbare Baumängel oder Schäden
  • Fotodokumentation des Baufortschritts

Vorhandene Bauunterlagen, Leistungsverzeichnisse, Planungsunterlagen oder weitere Dokumente können entsprechend der Aufgabenstellung in die Feststellung einbezogen werden.

Bautenstand und Leistungsstand wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Bautenstand und Leistungsstand stehen in engem Zusammenhang, sollten jedoch unterschieden werden.
Die Bautenstandsfeststellung dokumentiert in erster Linie den zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Stand der Bauausführung.
Bei einer Leistungsstandbewertung wird darüber hinaus betrachtet, in welchem Umfang bestimmte vereinbarte Leistungen bereits erbracht wurden.

Soll eine solche Bewertung erfolgen, wird dies als Bestandteil der Aufgabenstellung ausdrücklich vereinbart.

Bautenstandsfeststellung bei Abschlagszahlungen

Bei Bauvorhaben können Zahlungen an bestimmte Bau- oder Leistungsstände gekoppelt sein.
Soll geprüft werden, welcher Leistungsstand tatsächlich erkennbar erreicht wurde, kann eine sachverständige Bautenstands- bzw. Leistungsstandfeststellung eine zusätzliche Grundlage für die weitere Prüfung darstellen.

Eine Bautenstandsfeststellung bedeutet jedoch nicht automatisch die vollständige Prüfung oder Freigabe einer Rechnung oder Zahlungsforderung. Soll eine weitergehende Prüfung erfolgen, muss diese gesondert Bestandteil der Beauftragung sein.


Bautenstandsfeststellung und Qualitätskontrolle

Ein hoher Fertigstellungsgrad bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Leistungen mangelfrei ausgeführt wurden.
Die reine Bautenstandsfeststellung konzentriert sich zunächst auf den Umfang und Stand der erkennbaren Bauausführung.
Soll zusätzlich geprüft werden, ob bestimmte Bauleistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen, kann eine Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrolle sinnvoll sein.

Werden erkennbare Schäden oder Mängel festgestellt, kann ergänzend eine Baumängel- & Schadensfeststellung durchgeführt werden.
So lassen sich Baufortschritt, Ausführungsqualität und vorhandene Auffälligkeiten entsprechend der konkreten Aufgabenstellung getrennt oder gemeinsam betrachten.


Bautenstand bei Bauunterbrechung oder Streitigkeiten dokumentieren

Kommt es während eines Bauvorhabens zu einem Baustopp, einem Wechsel des Auftragnehmers oder zu Unstimmigkeiten über bereits ausgeführte Leistungen, kann eine zeitnahe Dokumentation des vorhandenen Zustands besonders wichtig sein.

Eine Bautenstandsfeststellung hält fest, welche Leistungen zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbar vorhanden sind.
Ist eine weitergehende Dokumentation des gesamten Zustands erforderlich, können zusätzlich eine Beweissicherung oder ein Baufeststellungsbericht sinnvoll sein.


Bautenstandsfeststellung als Sachverständigenleistung

Innerhalb des Bereichs Gutachten & Feststellungen bietet BSV HEYER unterschiedliche Leistungen an, die entsprechend der Aufgabenstellung miteinander kombiniert werden können:

  • Baufeststellungsberichte zur Dokumentation konkreter baulicher Zustände und Sachverhalte
  • Bestands- & Zustandsaufnahmen zur systematischen Erfassung vorhandener Gebäude- und Bauteilzustände
  • Beweissicherung zur Dokumentation eines Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Baumängel- & Schadensfeststellungen zur Untersuchung und Dokumentation erkennbarer Mängel und Schäden
  • Soll-Ist- & Übereinstimmungskontrollen zum Vergleich der vorhandenen Bauausführung mit vereinbarten oder vorgegebenen Anforderungen
  • Technische Stellungnahmen zur fachlichen Beurteilung konkreter bautechnischer Fragestellungen
  • Privatgutachten für weiterführende sachverständige Untersuchungen und Bewertungen
  • Gutachten & Feststellungen als übergeordneter Bereich unserer Sachverständigenleistungen
  • Unabhängige Feststellung des Baufortschritts


BSV HEYER konzentriert sich auf die sachverständige Feststellung, Dokumentation und Beurteilung von Bauleistungen und baulichen Zuständen.

Handwerkliche Bau-, Sanierungs-, Fertigstellungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden durch BSV HEYER nicht ausgeführt.
Dadurch bleiben die unabhängige sachverständige Feststellung und die Verantwortung für die eigentliche Bauausführung klar voneinander getrennt.

Sie möchten den aktuellen Bautenstand, Baufortschritt oder Leistungsstand eines Bauvorhabens unabhängig feststellen und dokumentieren lassen?

BSV HEYER Bausachverständiger aus Köln, führt Bautenstandsfeststellungen in Köln, im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen sowie je nach Aufgabenstellung auch überregional durch.

Jeder Beauftragung geht grundsätzlich ein individuelles Angebot voraus. Darin werden die zu betrachtenden Bauleistungen, die Aufgabenstellung, der Leistungsumfang und die Vergütung transparent festgelegt.

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