BausachverständigerBSV-HEYER
 

Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bildmaterial


Mit der Beauftragung des Sachverständigenbüros BSV HEYER, Florastr. 103a, 50733 Köln, erteilt der Auftraggeber automatisch seine Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung fotografischen Bildmaterials im nachfolgend beschriebenen Umfang, sofern dieser Einwilligung nicht ausdrücklich vor Auftragserteilung widersprochen wird.


Zweck der Bildaufnahmen: 


BSV HEYER ist berechtigt, im Rahmen seiner sachverständigen Tätigkeit Bildmaterial des Objekts sowie der baulichen Situation zu erstellen. Die Nutzung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Dokumentation und Beweissicherung
  • Erstellung von Gutachten, Berichten und fachlichen Stellungnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit des Sachverständigenbüros, insbesondereNutzung in sozialen Medien
  • Veröffentlichung auf Internetseiten
  • Verwendung in Präsentationen, Fachbeiträgen und sonstigen Veröffentlichungen


Einschränkungen der Nutzung

Von der Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen sind:

  • Bildaufnahmen von Gesichtern oder eindeutig identifizierbaren PersonenInhalte, deren Veröffentlichung gesetzlich unzulässig ist
  • personenbezogene, sensible oder private Informationen

Rechtsgrundlage

  • Die Verarbeitung der Bildaufnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).


Widerruf / Widerspruch


Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Widerruf hat keine rückwirkende Wirkung.

Bereits rechtmäßig erstellte und veröffentlichte Bildaufnahmen, die vor Eingang des Widerrufs genutzt wurden (z. B. Internetseiten, soziale Medien, Veröffentlichungen), bleiben hiervon unberührt und müssen nicht entfernt oder gelöscht werden.


Opt-out-Regelung vor Auftragserteilung


Sofern der Auftraggeber keine Einwilligung zur Erstellung und Nutzung von Bildmaterial erteilen möchte, ist dies vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.

In diesem Fall ist das hierfür vorgesehene Formular zur Ablehnung der Bildnutzung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Beginn der Leistungserbringung an BSV HEYER zu übermitteln.

Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch vor Auftragsvergabe, gilt die Einwilligung als erteilt.


Speicherdauer

Das Bildmaterial wird nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.


Betroffenenrechte

Dem Auftraggeber stehen die Rechte gemäß Art. 15–18 und Art. 21 DSGVO zu (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch).







*Hiermit widerspreche ich ausdrücklich der Anfertigung, Verarbeitung, Speicherung sowie der Veröffentlichung und sonstigen Nutzung von Bild- und Videomaterial, das im Rahmen der Durchführung der Arbeiten gemäß dem vorliegenden Auftrag bzw. den vorliegenden Angeboten erstellt wird.



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