Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG | BSV HEYER Köln & NRW
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.
BSV HEYER – Thorsten Wilhelm Heyer, Sachverständiger aus Köln-Nippes Unterstützt Betriebe, Verwaltungen und Institutionen in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW und deutschlandweit bei der fachgerechten Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Allgemeine Gefährdungsarten im Überblick
- Mechanische Gefährdungen
 - Bewegliche oder ungeschützte Maschinenteile
 - Risiko von Quetschungen, Schnittverletzungen, Stolpern oder Stürzen
 
Elektrische Gefährdungen
- Elektrischer Schlag, Störlichtbögen, statische Elektrizität
 - Risiken bei unsachgemäßer Nutzung von Maschinen und Anlagen
 
Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Aufnahme über Haut, Atemwege oder Verschlucken
 - Chemische Risiken durch Reinigungsmittel, Lösemittel oder Lacke
 
Biologische Gefährdungen
- Krankheitserreger, Schimmelpilze, allergieauslösende Stoffe
 - Risiken besonders in Gesundheitswesen, Bauwesen & Laboren
 
Brand- & Explosionsgefährdungen
- Entzündliche Gase, Flüssigkeiten, Stäube
 - Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Lagerung
 
Thermische Gefährdungen
- Heiße Oberflächen, kalte Medien
 - Hitze- oder Kältestress am Arbeitsplatz
 
Spezielle physikalische Einwirkungen
- Lärm, Vibrationen, UV- und Laserstrahlung
 - Elektromagnetische Felder
 
Arbeitsumgebungsbedingungen
- Schlechte Beleuchtung, mangelhafte Belüftung
 - Enge, unübersichtliche oder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze
 
Weitere Gefährdungsarten
- Physische Belastungen
 
- Heben, Tragen, Halten von Lasten
 - Zwangshaltungen & ergonomische Fehlbelastungen
 
Psychische Belastungen
- Stress, Überlastung, Mobbing
 - Arbeitsverdichtung, fehlende Pausen oder unklare Arbeitsaufträge
 
Organisatorische Faktoren
- Schichtarbeit, lange Arbeitszeiten, unzureichende Pausen
 - Unklare Verantwortlichkeiten oder fehlende Kommunikation
 
Warum eine Gefährdungsbeurteilung mit BSV HEYER?
- Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG, BetrSichV & GefStoffV
 - Schutz von Mitarbeitern vor Arbeitsunfällen & Gesundheitsgefahren
 - Transparente Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften & Versicherungen
 - Beratung bei Gefahrstoffmanagement, Schimmel, Feuchtigkeit & physikalischen Belastungen
 - Tätig in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW & bundesweit
 
Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Pflicht sie schafft Sicherheit, Prävention und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigen.