BausachverständigerBSV-HEYER
 

Fachunternehmererklärung (FUE) / Übereinstimmungserklärung / Konformitätserklärung


Fachunternehmererklärung (FUE)

  • Zweck: Bestätigung, dass die ausgeführten Arbeiten den geltenden Normen, Vorschriften und technischen Regeln entsprechen.
  • Pflicht: Bei vielen bauaufsichtlich relevanten Arbeiten (z. B. Wärmedämmung, Brandschutz, Fenster, Dach, Haustechnik). Oft erforderlich bei KfW-/BAFA-Förderungen.
  • Inhalt: Angaben zum Unternehmen
  • Beschreibung der ausgeführten Leistung
  • Bestätigung, dass die Arbeiten fachgerecht und nach anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden
  • Unterschrift des verantwortlichen Unternehmers / Meisterbetriebs


Übereinstimmungserklärung / Konformitätserklärung

  • Zweck: Nachweis, dass eingebaute Produkte / Systeme den technischen Anforderungen (z. B. Bauproduktengesetz, EU-Bauproduktenverordnung) entsprechen.
  • Pflicht: Bei Verwendung zugelassener oder überwachungsbedürftiger Bauprodukte (z. B. Brandschutzprodukte, Abdichtungssysteme, Wärmedämmverbundsysteme).
  • Üblicherweise durch Vorlage der CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung des Herstellers.

Wichtig: Handwerker müssen belegen, welches Produkt verbaut wurde, und dass es zugelassen ist.


Weitere übliche Unterlagen / Nachweise

Je nach Projekt können zusätzlich erforderlich sein:

  • Rechnung & Leistungsnachweis (klar beschrieben, was ausgeführt wurde)
  • Fotodokumentation der Arbeiten (z. B. bei verdeckten Bauteilen)
  • Mess- und Prüfprotokolle (z. B. Dichtheitsprüfungen, Blower-Door-Test, Dämmwertnachweise)
  • Wartungs- und Pflegehinweise (bei Fenstern, Heizungsanlagen, Dachabdichtung usw.
  • Garantien / Herstellererklärungen / Zulassungen
  • Abnahmeprotokoll mit Bestätigung durch Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber, Förderstellen (KfW, BAFA) oder Versicherer verlangen häufig explizit die Fachunternehmererklärung – ohne diese gibt es oft keine Auszahlung von Fördergeldern oder Probleme bei Haftungsfragen.


Dachdecker / Zimmermann

  • Fachunternehmererklärung z. B. bei Dachdämmung, WDVS, PV-Unterkonstruktionen
  • CE-/Übereinstimmungserklärungen für Materialien Dachabdichtung, Dämmstoffe, Holzbauprodukte
  • Prüfprotokolle z. B. Dichtheitsprüfung, Luftdichtheit, Gefälle
  • Fotodokumentation Besonders bei Abdichtungen
  • Pflege- & Wartungshinweise Dachrinnen, Abdichtungen, Dachfenster
  • Abnahmeprotokoll mit evtl. Restarbeiten dokumentiert


Elektroinstallateur

  • Fachunternehmererklärung Bei Neuinstallation / Sanierung
  • Messprotokoll nach VDE 0100 Pflicht
  • Prüfprotokoll (FI, Schleifenwiderstand etc.) Sicherheitstechnisch zwingend
  • Schaltplan / Dokumentation bei Anlagen
  • CE-Nachweise / Typenschilder für verbaute Komponenten
  • Bedienungs- & Wartungshinweise
  • Abnahmeprotokoll ggf. mit EVU-Unterlagen


Heizung / Sanitär / Lüftung

  • Fachunternehmererklärung Pflicht bei Förderung (KfW, BAFA)
  • Inbetriebnahme- & Prüfprotokolle z. B. Dichtheit, hydraulischer Abgleich, Druckprüfung
  • Übereinstimmungserklärung CE für Heizgeräte, Speicher, Ventile etc.
  • Wartungs- & Bedienungsanleitungen Pflicht
  • Fotodokumentation Empfohlen
  • Abnahmeprotokoll z. B. Heizungsanlage mit Kunden


Maurer / Betonbauer

  • Fachunternehmererklärung Tragende Bauteile / Abdichtungen
  • CE-/Übereinstimmungserklärung Beton, Abdichtungen, Fertigteile
  • Messprotokolle Ebenheit, Maße
  • Fotodokumentation z. B. Abdichtung vor Verfüllung
  • Abnahmeprotokoll Baustufenweise sinnvoll


Maler / Lackierer

  • Fachunternehmererklärung Bei WDVS, Fassadenanstrichen
  • Materialnachweise CE-Nachweise Farben / Putze
  • Fotodokumentation Zustand vorher/nachher
  • Pflegehinweise Anstrichsysteme
  • Abnahmeprotokoll empfehlenswert


Einbau Fertigbauteile (Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz)

  • Fachunternehmererklärung Pflicht bei Fenstern & Türen
  • CE-Leistungserklärung Pflicht
  • Montageprotokoll Luftdichtheit / Fugenausbildung
  • Bedienungs- & Pflegehinweise Pflicht
  • Fotodokumentation Fugenausbildung, Abdichtung
  • Abnahmeprotokoll empfohlen


Trockenbauer

  • Fachunternehmererklärung z. B. bei Brandschutzdecken, Schallschutz
  • CE-Nachweise Gipskarton, Profile Pflicht
  • Prüfprotokolle Schallschutz / Brandschutz
  • Fotodokumentation Vor Schließen
  • Abnahmeprotokoll sinnvoll


Fliesenleger / Bodenleger

  • Fachunternehmererklärung Bei Abdichtungen, Fußbodenheizung
  • CE-/Übereinstimmungserklärung Kleber, Abdichtung
  • Ebenheitsprotokoll z. B. DIN 18202
  • Fotodokumentation Untergrund
  • Abnahmeprotokoll wichtig wegen Gewährleistung


Garten- und Landschaftsbau / Gärtner

  • Fachunternehmererklärung bei baulichen Anlagen (Pflaster, Mauern)
  • Materialnachweise Pflaster, Naturstein
  • Fotodokumentation vorher/nachher
  • Pflegehinweise Bepflanzung
  • Abnahmeprotokoll empfohlen


Glaser / Türenbauer

  • Fachunternehmererklärung Pflicht
  • CE-Nachweise Glas / Beschläge Pflicht
  • Montageprotokoll Fugenausbildung
  • Bedienungs- & Pflegehinweise Pflicht
  • Fotodokumentation empfohlen
  • Abnahmeprotokoll sinnvoll


Zusammenfassung:

  • Fachunternehmererklärung & CE-/Leistungserklärungen sind die zentralen Dokumente.
  • Prüf- & Messprotokolle sind bei technischen Gewerken Pflicht.
  • Fotodokumentation schützt Auftraggeber & Unternehmer.
  • Abnahmeprotokoll sichert Ansprüche.
  • Wartungs- und Pflegehinweise sind rechtlich relevant für Gewährleistung.
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