BausachverständigerBSV-HEYER
 

Leitfaden zur fachgerechten Schimmelbeseitigung gemäß TRGS – Informationen vom Bausachverständigen

Als zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzschäden unterstütze ich Eigentümer, Vermieter, Mieter und Bauherren bei der professionellen Schimmelbeseitigung in Innenräumen. Grundlage meiner Arbeit sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524 & TRGS 410), die als Maßstab für eine sichere, gesundheitsschonende und normgerechte Schimmelsanierung gelten.


Gefährdungsbeurteilung bei Schimmelpilzbefall

Vor Beginn jeder Sanierungsmaßnahme erfolgt eine fundierte Gefährdungsbeurteilung:

  • Bestimmung der Schimmelpilzarten
  • Bewertung der Raumluftqualität
  • Analyse der Bauschäden und Feuchtigkeitsquellen
  • Dokumentation der befallenen Baumaterialien (z. B. Gipskarton, Holz, Tapeten)

Diese Maßnahmen sind essenziell für die Einschätzung der Gesundheitsgefahr durch Schimmel und die Auswahl geeigneter Sanierungstechniken.


Schutzmaßnahmen bei der Schimmelpilzsanierung

Zum Schutz von Sanierungspersonal, Mietern und Bewohnern müssen spezielle Schutzmaßnahmen umgesetzt werden:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Atemschutz, Schutzanzüge, Handschuhe
  • Absperrungen und Staubschleusen zur Vermeidung der Sporenverteilung
  • Einsatz von HEPA-Filtern und Unterdruckhaltegeräten
  • Gewährleistung einer effektiven Belüftung


Materialentfernung & Dekontamination

Je nach Befall ist eine vollständige Entfernung kontaminierter Materialien notwendig. Dazu gehören:

  • Schimmelbefallene Gipskartonplatten, Bodenbeläge, Dämmstoffe
  • Reinigung und Desinfektion von nicht austauschbaren Oberflächen
  • Dekontamination ohne Freisetzung toxischer Stoffe


Trocknung & Luftfeuchtigkeitskontrolle

Langfristiger Erfolg setzt eine gezielte Trocknung der Bausubstanz voraus. Ziel ist die:

  • Reduzierung der Luftfeuchtigkeit auf unter 60 %
  • Beseitigung der Ursachen für Feuchtigkeit (z. B. Wärmebrücken, Leckagen)
  • Einsatz professioneller Trocknungsgeräte


Mikrobiologische Nachuntersuchung

Nach der Sanierung erfolgt eine Laborkontrolle auf Schimmelsporen:

  • Kontrolle der Raumluftbelastung
  • Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Erstellung eines Schimmel-Gutachtens zur Dokumentation


Verantwortlichkeiten und Fachgerechtes Vorgehen

Bei kleineren Schimmelschäden können Bewohner oder geschulte Handwerker tätig werden. Bei größeren Schimmelproblemen, verdecktem Befall, oder gesundheitsgefährdendem Schimmel ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Schimmelpilzsanierung dringend zu empfehlen.
Ich begleite Sie als unabhängiger Baugutachter bei:

  • Schimmelgutachten nach TRGS
  • Beweissicherung bei Baumängeln
  • Baubegleitung und Qualitätssicherung
  • Unterstützung bei der Schimmel-Schadensregulierung mit Versicherungen


Aktualität & Fachberatung

Die technischen Regelwerke wie die TRGS 524 und weitere Schimmelleitfäden werden regelmäßig aktualisiert und beinhalten:

  • Aktuelle Sanierungsmethoden
  • Hinweise zur Produktwahl und Materialverträglichkeit
  • Empfehlungen für eine langfristige Schimmelprävention

Bei Fragen zur Schimmelentfernung, Baufeuchte, Schimmelanalyse oder Schimmelgutachten – kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung.



TRGS

TRGS ist die etablierte Abkürzung für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Die TRGS sind Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAUA ) und definieren den fachgerechten Umgang mit Gefahrenstoffen. Sanierungsunternehmen finden hier beispielsweise die Arbeitsgrundlage bei der Wasserschaden - oder Schimmelpilzbeseitigung.


TRBA

TRBA ist ein Akronym und steht für die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Diese geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Das technische Regelwerk beinhaltet die vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe beschlossenen Regeln nach § 17 Abs. 3 der Biostoffverordnung (BioStoffV) zur Erfüllung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, zur Einstufung von biologischen Arbeitsstoffen und zur Erfüllung der sonstigen Anforderungen, die im Regelfall unter Berücksichtigung der üblichen Betriebsverhältnisse zur Einhaltung der Vorschriften der Biostoffverordnung einschließlich ihrer Anhänge zu stellen sind sowie Anforderungen zur Vermeidung von Unfällen und Betriebsstörungen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS ) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe ( AGS ) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl) bekannt gegeben. Zu den relevanten Regeln gehören z. B. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe ( TRBA ), z. B. TRBA 220 (Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen), TRBA 405 (Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe), TRBA 460 (Einstufung von Pilzen in Risikogruppen), TRBA 462 (Einstufung von Viren in Risikogruppen), TRBA 464 (Einstufung von Parasiten in Risikogruppen), TRBA 500 (Allgemeine Hygienemaßnahmen – Mindestanforderungen) sowie TRBA 606 (Biologische Arbeitsstoffe mit sensibilisierender Wirkung), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BG-Regeln), z. B. BGR 128 (Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen), BGR 189 (Einsatz von Schutzkleidungen), BGR 190 (Benutzung von Atemschutzgeräten), BGR 191 (Benutzung von Fuß- und Beinschutz), BGR 192 (Benutzung von Augen- und Gesundheitsschutz), BGR 195 (Einsatz von Schutzhandschuhen) sowie BGR 197 (Benutzung von Hautschutz) und Informationen (BG-Informationen).






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