BausachverständigerBSV-HEYER
 

Sanierungskonzept

Warum ein Sanierungkonzept so wichtig ist!

Die Sanierung eines Bestandsgebäudes ist zumeist ein komplexer Vorgang. Ohne eine gründlich vor Sanierungsbeginn durchdachte Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen kommt es aufgrund nachträglich erforderlich werdender Entscheidungen oft zu zeitlichen Verzögerungen und zu erheblichen Kostensteigerungen. 

Im Rahmen eines Sanierungskonzeptes oder auch Sanierungsplanes werden die Ziele der Sanierung, die Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und der Zeitplan der Baumaßnahmen festgelegt. Bauherren sollten also stets den Grundsatz beachten: Zuerst eine sorgfältige Planung, dann erst Beginn der Sanierung!

Eine durchdachte Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen ist wichtig, um einen reibungslosen Sanierungsablauf sicherzustellen. Einige Sanierungsmaßnahmen können auch zeitgleich durchgeführt werden. Grundsatz Sanierung: „von außen nach innen“.


In welchem Bereich können wir Ihnen mit unserer über 10-Jährigen Bauexpertise helfen?


Sanierungskonzept bzw. Sanierungsplan für: 

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Büros
  • Öffentliche Einrichtungen


Sprechen Sie uns gerne an!

BSV-HEYER Sanierungskonzept


Die auf eine eventuelle Schadensbeseitigung folgenden Sanierungsschritte bauen aufeinander auf. Grundsätzlich gilt, dass „von außen nach innen“ saniert werden sollte. Dieser Grundsatz führt zu nacholgender Sanierungsreihenfolge (Im Einzelfall kann allerdings auch eine abweichende Reihenfolge zweckmäßig erscheinen):


Schadensbeseitigung:

Der wesentliche Unterschied im Ablauf einer Sanierung gegenüber der Errichtung eines Neubaus besteht darin, dass vor Durchführung der eigentlichen Sanierungsmaßnahmen zunächst die vorhandenen Schäden am Bestandsgebäude beseitigt und gegebenenfalls sogar Abbrucharbeiten getätigt werden müssen.

Beispiele: Feuchtes Mauerwerk muss trockengelegt oder beseitigt werden, bevor es sinnvoll ist, neuen Putz aufzubringen.
Vor erforderlichen Abrissarbeiten muss ein Elektriker die Stromführung sicherstellen, während ein Installateur die Rohrzuleitungen für Wasser und Heizung gewährleistet.

Dach:

(inklusive Dämmung, Dacheindeckung und Dachausbau) Beim Dachausbau bestehen für handwerklich begabte Bauherren einige Möglichkeiten zur Erbringung von Eigenleistungen, zum Beispiel: Anbringung der Dachinnenverkleidung und Verlegung des Bodenbelags.

Die Heizungs- und Elektro-Installation sollte hingegen von professionellen Handwerkern ausgeführt werden. Hinweis: Brandschutz und Fluchtwege
Wer den Dachbereich zu Wohnzwecken nutzen möchte, der muss Vorschriften zum Brandschutz und zu Fluchtwegen beachten.


Keller:

(inklusive Kellerfenster und Dämmung der Kellerdecke) Die Isolierung der Kellerdecken stellt eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen einer energetischen Sanierung dar. Bei einer Aufteilung des Kellers in mehrere kleinere Räume muss für die Kellersanierung mehr Zeit als bei einem einzelnen großen Kellerraum eingeplant werden.

Fassade:

Mit einer Außenwand-Dämmung lassen sich bis zu 20 Prozent der gesamten Energiekosten einsparen. Um spätere Feuchtigkeitsschäden im Innenraum zu vermeiden, sollten Dämmarbeiten an der Fassade von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Einen Fassadenanstrich können Bauherren leichter in Eigenleistung erbringen.

Bei Fassadenarbeiten ist gegebenenfalls ein Gerüst unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften aufzustellen.
Hinweis: Die Sanierung von Dach und Fassade ist bei entsprechender Koordination der Gewerke zeitgleich möglich.


Fenster und Außentüren:

Der Einbau von Fenstern und Außentüren ist vor der Außendämmung sinnvoll.

Innenausbau:

Haus sanieren: Zeitplan erstellen


Finanzierungsplan erstellen

Ein Sanierungsvorhaben sollte nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden:

  • Ermitteln Sie zunächst die Kosten aller Einzelmaßnahmen.
  • Planen Sie eher großzügig und berücksichtigen Sie eine finanzielle Reserve für Unvorhergesehenes.
  • Reduzieren Sie die ermittelten Gesamtkosten um den Wert der Eigenleistungen, die Sie erbringen können. Schätzen Sie Ihre Möglichkeiten zur Erbringung von Eigenleistungen eher vorsichtig ein. Berücksichtigen Sie ausreichende zeitliche Reserven.
  • Setzen Sie Eigenkapital in ausreichender Höhe ein (oft wird ein Eigenkapitaleinsatz von 20 Prozent angemessen betrachtet.
  • Nutzen Sie gegebenenfalls einen Bausparvertrag oder einen sogenannten Wohn-Riester-Vertrag, um Kreditmittel zu günstigen Konditionen zu erhalten.
  • Ermitteln Sie den Kapitalbetrag, den sie als Fördermittel (Zuschuss oder Darlehen) von öffentlichen Einrichtungen erhalten können. Stimmen Sie sich hierbei zum Beispiel mit einem Energieberater ab, der Sie mit seinem Überblick über zusätzliche lokale oder regionale Fördermittel unterstützen kann.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach den Konditionen für ein Darlehen in Höhe der Sanierungskosten, die durch die zuvor genannten Maßnahmen noch nicht abgedeckt sind. Holen Sie aber auch Vergleichsangebote bei weiteren Finanzinstituten ein.


Nach Auswahl der gewünschten Sanierungsmaßnahmen ist ein Sanierungszeitplan aufzustellen. Dieser Ablaufplan basiert auf einer sorgfältigen Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken. Anlässlich der Erstellung eines Sanierungs-Zeitplans werden alle vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in einer Liste erfasst. Anpassungen des Zeitplans aufgrund während einer Sanierungsphase veränderter Einschätzungen sind möglich, jede Veränderung des Zeitplans ergibt jedoch unmittelbar Auswirkungen auf andere Gewerke. Die Gesamtdauer der Sanierung hängt insbesondere vom Umfang der ausgewählten Sanierungsarbeiten, von den verwendeten Materialien und von der Technik der Bauausführung ab.

Hinweis: Je komplexer sich ein Sanierungsvorhaben darstellt, desto sinnvoller erscheint es, BSV-HEYER mit der Erstellung eines Zeitplans, der Koordination der Sanierungsmaßnahmen und der Baubetreuung zu beauftragen.


Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Renovierung?

Wie unterscheiden sich Renovieren, Sanieren und Modernisieren voneinander? Ganz einfach: Renovieren bedeutet verschönern. Eine Sanierung umfasst Reparaturarbeiten. Und wenn Sie Ihre Immobilie aufwerten, dann mit Modernisierungsmaßnahmen.

Ist ein Umbau eine Kernsanierung?

Der Rückbau eines Gebäudes bis auf die tragenden Strukturen wie Wände, Stützen, Decken und Fundamente wird als Kernsanierung bezeichnet. Ziel ist es die eigentliche Bausubstanz wiederherzustellen, indem alle An- und Umbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden, vollständig entfernt werden.

Wann Sanierung wann Renovierung?

Vor allem neuere Bauwerke, die in den letzten Jahren durch Abnutzung gelitten haben, erstrahlen nach einer Renovierung in frischem Glanz. Greifen die Arbeiten allerdings in die Bausubstanz ein oder werden tiefgreifende Mängel beseitigt, spricht man von Sanierung.

Was gehört alles zu einer Sanierung?

Eine Sanierung hat das Ziel, Schäden zu beseitigen oder Objekte wieder herzustellen. Typische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden sind zum Beispiel die Fassadensanierung, die Bauwerksabdichtung, Balkon- und Terrassensanierung, die energetische Sanierung, Betonsanierung oder auch die Schimmelpilzsanierung.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!


Was bedeutet Kernsanierung bei der Grundsteuerreform?

Gemäß der Definition handelt es sich um eine Kernsanierung, sofern umfassende Modernisierungen am Ausbau (z.B. Heizungen, Fenster und Sanitäreinrichtungen) vorgenommen wurden oder der Rohbau teilweise oder ganz erneuert wurden. Der Zustand muss einem neu errichteten Gebäude nahezu entsprechen.

Wann ist es keine Kernsanierung?

Eine Kernsanierung dürfte damit nur in wenigen Fällen tatsächlich gegeben sein. Nicht ausreichend ist insbesondere, wenn lediglich einzelne Maßnahmen wie eine Fassadenerneuerung oder Heizung, Fenster oder Bäder ausgetauscht wurden.

Wie wirkt sich eine Sanierung auf die Grundsteuer aus?

Das Jahr der Kernsanierung spielt für die Berechnung der Grundsteuer eine Bedeutung, da sich durch die Kernsanierung die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes und damit auch dessen Restnutzungsdauer wesentlich verlängert. Dementsprechend höher fällt dadurch die Grundsteuer aus.

Bis wann müssen alte Häuser saniert werden?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, besteht laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) spätestens 2 Jahre nach Einzug eine Sanierungspflicht. Diese Pflicht besteht generell bei einem Eigentümerwechsel, also auch bei Schenkung oder Erbe. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!


In welcher Reihenfolge wird ein Haus saniert?

Da Sanierungsarbeiten aufeinander aufbauen, sollten zuerst Außenarbeiten wie Dacheindeckung, Fassadendämmung oder Fensteraustausch erfolgen. Anschließend gehen die Gewerke für Elektroinstallation, Heizung und Sanitär an die Arbeit, bevor zum Schluss der Innenausbau erfolgt.

Was zählt zu den Modernisierungsmaßnahmen?

Typische Modernisierungsarbeiten sind die Dämmung des Daches oder der Außenwände, der Austausch der Heizung, neue Fenster oder Türen oder die Installation einer Solaranlage. Dabei werden Gebäudeteile verbessert oder ausgetauscht.

Was gehört alles zu Renovierungskosten?

Bei den Renovierungskosten handelt es sich nicht um die Kosten für die Beauftragung eines professionellen Handwerkers, sondern um die Kosten für die Materialkosten wie Wand- und Deckenfarbe, Tapete, Farbe für Türrahmen, Heizung und Abdeckarbeiten.

Was versteht man unter Sanierung eines Hauses?

Unter Sanierung versteht man die grundlegende Instandsetzung oder die Wiederherstellung eines Bauwerks. Das heißt, Altbauten werden auf den neuesten Stand gebracht, indem beispielsweise das Dach und die Fassade gedämmt, neue Fenster und eine zeitgemäße Heizung installiert werden.


Alle zusammengetragenen Fragen & Antworten auf unserer Website sind ohne Gewährleistung!


Was ist genehmigungspflichtig?

Um fundierte Sanierungsentscheidungen treffen zu können, sollte ein Bauherr frühzeitig Informationen über die für sein Sanierungsvorhaben geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen bei den zuständigen Ämtern und Behörden einholen.

Genehmigungspflichtig sind meistens folgende Umbauvorhaben:

  • Veränderungen am Gebäude-Tragwerk,
  • Veränderungen der Gebäude-Nutzung
  • Veränderungen der Schornstein-Anlage und
  • Aufteilung in Wohneigentumseinheiten.
E-Mail
Anruf
Karte
Infos