Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BSV HEYER UG (haftungsbeschränkt)
Florastr. 103a
D-50733 Köln
Geschäftsführer: Thorsten W. Heyer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der BSV HEYER UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten W. Heyer (nachfolgend „Sachverständiger“), und den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie bilden die Grundlage für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag vom Auftraggeber erteilt und vom Sachverständigen schriftlich oder mündlich angenommen wird – oder wenn mit der Ausführung der Leistung begonnen wird. Die Aufgabenstellung wird im Auftrag definiert und ist verbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen.
4. Vergütung und Kosten
Die Vergütung erfolgt auf Basis einer schriftlich vereinbarten Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Zusätzlich berechnet werden:
Fahrt- und Reisekosten,
notwendige Auslagen und Nebenkosten,
die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
5. Leistungserbringung und Termine
Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden. Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, Zugangsbeschränkungen), führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Fehlende oder verspätete Mitwirkung kann zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen, die dem Auftraggeber zur Last fallen.
7. Haftung
Die Haftung des Sachverständigen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wie folgt eingeschränkt:
Haftung für Schäden: Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seinerseits verursacht wurden.
Haftung für Folgeschäden: Der Sachverständige haftet nicht für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Gutachtenerstellung entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Haftung für Dritte: Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z. B. von Subunternehmern oder externen Dienstleistern.
Verantwortung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Sachverständige übernimmt keine Haftung für Fehler, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers verursacht wurden.
Verjährung: Ansprüche gegen den Sachverständigen verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Gutachten, Stellungnahmen und weiteren Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
9. Vertraulichkeit
Der Sachverständige behandelt alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen streng vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Abschluss des Auftrags fort, es sei denn, gesetzliche Vorschriften verlangen eine Offenlegung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln, der Sitz der BSV HEYER UG (haftungsbeschränkt).
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
12. Besondere Bestimmungen für Versicherungsbewertungen
Bei der Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit Versicherungsangelegenheiten (z. B. Schadensbewertungen, Zeitwert- oder Wiederherstellungswertermittlungen, Plausibilitätsprüfungen) gelten ergänzend folgende Regelungen:
Zweckgebundene Verwendung: Das Gutachten darf ausschließlich für den im Auftrag definierten Verwendungszweck verwendet werden.
Objektive Grundlage: Grundlage der Bewertung sind die zum Begutachtungszeitpunkt zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und der Zustand des versicherten Objekts.
Haftungsausschluss bei fremdbestimmtem Zweck: Der Sachverständige übernimmt keine Haftung für daraus abgeleitete Entscheidungen oder Leistungen der Versicherung.
Keine Rechtsberatung: Der Sachverständige führt keine rechtliche Prüfung von Versicherungsverträgen oder Ansprüchen durch.
13. Besondere Bestimmungen für Privatgutachten
Bei der Erstellung von Privatgutachten also Gutachten, die im Auftrag einer Privatperson oder eines Unternehmens außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens erstellt werden gelten ergänzend folgende Regelungen:
Zweck des Gutachtens: Privatgutachten dienen ausschließlich der Information und Interessenvertretung des Auftraggebers.
Keine automatische gerichtliche Verwertbarkeit: Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Privatgutachten in einem späteren Gerichtsverfahren als Beweismittel anerkannt wird.
Vertraulichkeit und Schutzrechte: Das Gutachten ist nur für den internen Gebrauch durch den Auftraggeber bestimmt.
Neutralität und Unabhängigkeit: Auch bei einem Privatgutachten verpflichtet sich der Sachverständige zur unabhängigen und unparteiischen Bewertung.
Keine Rechtsberatung: Das Gutachten ersetzt keine juristische Beratung.
14. Besondere Bestimmungen für Mediation und Schiedsgutachten
Im Falle von Mediationen oder Schiedsgutachten, bei denen der Sachverständige als neutraler Dritter zwischen den Parteien vermittelt oder eine Entscheidung auf Grundlage der gegebenen Informationen trifft, gelten ergänzend folgende Regelungen:
Neutralität und Unabhängigkeit: Der Sachverständige handelt in einem Mediations- oder Schiedsverfahren strikt unparteiisch.
Verbindlichkeit der Ergebnisse: Die Ergebnisse eines Schiedsgutachtens sind grundsätzlich bindend, sofern dies vorher vertraglich vereinbart wurde.
Kosten: Die Vergütung für Mediationen und Schiedsgutachten erfolgt nach den vereinbarten Konditionen.
Rechtliche Bedeutung: Ein Schiedsgutachten ersetzt keine gerichtliche Entscheidung.
Vertraulichkeit: Alle Informationen, die im Rahmen einer Mediation oder eines Schiedsgutachtens übermittelt werden, sind vertraulich.
15. Datenschutz
Der Sachverständige verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Daten werden nur zur Vertragserfüllung und Auftragsabwicklung verarbeitet.
Zweckbindung: Daten werden nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet.
Datenweitergabe: Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Auftragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Datensicherheit: Der Sachverständige sorgt für die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten.
Rechte des Auftraggebers: Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine Daten zu verlangen und diese zu berichtigen oder zu löschen.
16. Haftungsausschluss
Die Haftung des Sachverständigen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wie folgt eingeschränkt:
Haftung für Schäden: Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seinerseits verursacht wurden.
Haftung für Folgeschäden: Der Sachverständige haftet nicht für Folgeschäden oder mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Gutachtenerstellung entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Haftung für Dritte: Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z. B. von Subunternehmern oder externen Dienstleistern, die im Rahmen des Auftrags eingeschaltet wurden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Sachverständigen vorliegt.